Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt und regelmäßig notwendig sind, kann Ihr Arzt eine Dauerverordnung ausstellen.
Dauerverordnungen müssen in der Regel von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie.
Beispiele für Dauerverordnungen: