Wibbelt Apotheke - Schroeder

Dauerverordnung (Vereinfachung)

Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt und regelmäßig notwendig sind, kann Ihr Arzt eine Dauerverordnung ausstellen.
Dauerverordnungen müssen in der Regel von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie.

Beispiele für Dauerverordnungen:

  •     Blutzuckerteststreifen
  •     Nadeln und Lanzetten für Diabetiker
  •     Nahrung für Schwerkranke
  •     Windelhosen und Vorlagen bei Inkontinenz


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Norbert Schröder e.K.
Apotheker

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